4. Wiederholung wegen großer Nachfrage!
Das ist für heuer der letzte Vortrag zu diesem Thema.
Nutzen Sie die Gelegenheit und holen Sie sich das Wissen.
Einladung zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am Freitag, den 16. April 2010:
"Erfolgreiche E-Mail-Werbung - wie geht das?"
Wenn Sie Newsletter aussenden, sollten Sie wissen:
- Was darf ich, was darf ich nicht?
- Was ist die ECG-Liste?
- Welche Software benötigt man?
- Wie viel Text sollte ich verwenden?
- Welche Gestaltung ist besonders erfolgreich?
Kommen Sie zum Vortrag am Freitag, 16. April 2010
13:30 Kaffee & Kuchen
14:00 Vortragsbeginn
15:00 Veranstaltungs-Ende, Networking, Buffet
Anmeldung ab sofort ONLINE!
Auf Ihr Kommen freut sich Ihr
Fuhrmann & Fuhrmann – Marketingteam
Tel.: +43 1 216 52 46
office@fuhrmann-marketing.com, www.fuhrmann-marketing.com
Referent:
Mag. Friedrich Fuhrmann studierte Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Marketing an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Seine Ausbildung ergänzte er mit Aufenthalten in den USA um Marketing im Original, im Land der Erfinder, kennen zu lernen. Bald darauf war er für internationale Konzerne und Marken tätig wie Unilever, J. Walter Thompson, Kellogg´s, Goodyear, Persil, u.v.a.
Seit 1987 selbstständig, hilft er vor allem österreichischen Unternehmen ihre Marktposition zu verbessern und zu stärken.
„Der Erfolg eines Produktes beginnt mit einem Platz
in den Köpfen der Zielgruppe"
Mag. Friedrich Fuhrmann
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Zum Sammeln
Marketing-Tipps des Monats:
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Informationspflicht im Internet:
Wenn Sie eine Website betreiben, müssen folgende Angaben unbedingt in Ihrem Impressum erscheinen:
- Vor- und Zuname, daneben sollte in Klammer auch der Begriff "Medieninhaber" angeführt werden
- Der Firmenname – wie im Firmenbuch eingetragen
- Die Adresse – wie im Firmenbuch eingetragen
- Unternehmensgegenstand (meist Gewerbeberechtigung)
- Die Rechtsform
- Mailadresse und Telefonnummer oder/und Faxnummer
(Mail-Adresse allein genügt nicht)
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
- UID (Umsatzidentifikations)-Nummer
- Die Kammer, der Berufsverband
- Allfällige Berufsbezeichnung und Mitgliedsstaat, in dem sie verliehen wurde.
(z.B. Bäckermeister)
- Eine etwaig zuständige Aufsichtsbehörde (gesetzlich unklar formuliert, empfehlenswert ist für alle die keiner echten Aufsichtsbehörde unterliegen jene Behörde anzugeben, die die Gewerbeberechtigung ausstellte bzw. die Berufsausübungsberechtigung ausstellte)
- Rechtliche Vorschriften, hier ist zumeist die "Gewerbeordnung" anzugeben, empfohlen wird ein Hyperlink zur Rechtsdatenbank www.ris.bka.gv.at/bundesrecht
- Allenfalls ein Hinweis auf Liquidationsverfahren
- Höhe des eingezahlten Stammkapitals, falls das Stammkapital im Impressum angeführt wird. Zusätzliche Sonderregelungen bestehen für GmbH & Co KG, Niederlassung und unternehmerische Websites mit redaktionellen Inhalten.
- Sofern Artikel angeboten werden die zugehörigen Preise und Mehrwertsteuerangaben
- Allgemeine Geschäftsbedingungen sofern solche verwendet werden
- Kommerzielle Werbung muss als solche erkennbar sein
- Preisausschreiben, Gewinnspiele, Zugaben und Geschenke müssen als solche
erkennbar sein und es muss ein einfacher Zugang zu ihren Bedingungen existieren
Für Betreiber von Webshops gibt es weiterführende Informationspflichten.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an uns, wir helfen gerne weiter!
Tel.: +43 1 216 52 46
office@fuhrmann-marketing.com, www.fuhrmann-marketing.com
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bitte einfach weiter.
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